Im Rahmen einer Feierstunde wurde am 28.12.2023 Axel Manderfeld zum neuen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 3 - Jünkerath (ehemalige Obere Kyll) und damit zum Nachfolger von Lothar Schun ernannt.
Die Direktorin des Amtsgerichts Weber wünscht dem ausgeschiedenen Schiedsmann Lothar Schun für die Zukunft alles Gute und dankte Ihm für die jahrelange engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit der er wesentlich zum Rechtsfrieden in seinem Schiedsamtsbezirk beigetragen hat. Gerade in hochkonflikthaften Zeiten ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen für die Gesellschaftund den Rechtsstaat von sehr hoher Bedeutung und daher auch einen besonderen Dank wert.
Diesem Dank schloss sich Hans Peter Böffgen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein an.
Anschließend vereidigte Direktorin des Amtsgerichts Weber Axel Manderfeld feierlich als neuen Schiedsmann und wünschte ihm für seine neue Tätigkeit alles Gute, viel Erfolg und allzeit ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen.
Diesen Wünschen schloss sich der Bürgermeister der Verbandgemeinde Gerolstein an.
Auch Lieselotte Fohl, Vorsitzende der Trierer Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, dankte Lothar Schun für seine engagierte ehrenamtliche Schlichtungstätigkeit und wünschte Axel Manderfeld viel Erfolg für seine neue Tätigkeit als Konfliktschlichter.
Hintergrund:
Im Bezirk des Amtsgerichts Prüm gibt es die folgenden fünf Schiedsamtsbezirke. Prüm, Bleialf, Jünkerath (ehemals Obere Kyll), Arzfeld und Schönecken.
Schiedsmann mit den Gemeinden Büdesheim, Fleringen, Giesdorf, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Neuendorf, Olzheim, Prüm, Rommersheim, Schwirzheim, Sellerich, Wallersheim, Weinsheim ist Winfried Kuhn. Sein Vertreter ist Edgar Henkes.
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bleialf ist Edgar Henkes mit den Gemeinden Auw bei Prüm, Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Heckhuscheid, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Roth bei Prüm, Winterscheid und Winterspelt. Sein Vertreter ist Winfried Kuhn
Für den Schiedsamtsbezirk Jünkerath (ehemals Obere Kyll) ist als Schiedsmann Axel Manderfeld tätig für die Gemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Schönfeld, Steffeln und Auel. Sein Vertreter ist Winfried Kuhn.
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Arzfeld mit den Gemeinden Arzfeld, Dackscheid, Dahnen, Daleiden, Dasburg, Eilscheid, Eschfeld, Euscheid, Großkampenberg, Hargarten, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lascheid, Lauperath, Leidenborn, Lichtenborn, Lierfeld, Lünebach, Lützkampen, Manderscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Olmscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Preischeid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig/Our, Strickscheid, Üttfeld und Waxweiler ist Alfred Pick. Sein Vertreter ist Peter Schirmer.
Peter Schirmer ist als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Schönecken mit den Gemeinden Dingdorf, Feuerscheid, Heisdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Pittenbach, Pronsfeld, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Watzerath und Winringen tätig. Sein Vertreter ist Alfred Pick.
Die Anschriften der Schiedspersonen für die einzelnen Schiedsamtsbezirke finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Prüm unter https://agpru.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/ .
Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar. In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.
Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.
Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.
Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen - helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung.