Das Amtsgericht Prüm erteilt Erbscheine zeitnah nach der Antragstellung und zwar unabhängig davon, ob die Anträge beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden.
Voraussetzung für die kurzfristige Erteilung ist, dass alle notwendigen Erklärungen und Urkunden vorliegen und kein Zweifel an der Rechtslage besteht.
Dieser verbesserte Service soll die Verfahren beschleunigen und den Bürgerinnen und Bürgern den mehrfachen Weg zum Nachlassgericht ersparen.
Das Merkblatt zum Erbscheinsverfahren mit weiteren Informationen und Vorlagen zum Erbscheinsverfahren finden Sie anliegend als PDF-Datei.
(Beachten Sie bitte, dass Sie zum Öffnen einer PDF-Datei ein spezielles Programm benötigen. Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.)