Am 27.01.1877 wurde durch das Gerichtsverfassungsgesetz das Königlich-Preußische Amtsgericht Prüm eingerichtet. Doch dies war keine völlig neue Einrichtung, da es schon vorher seit über 1200 Jahren Gerichtsbehörden in Prüm gegeben hat. Die Geschichte der Abtei und auch der Stadt Prüm wurde in der Vergangenheit immer wieder aus verschiedener Sicht aufgezeichnet, das Gerichtswesen allerdings stets nebenbei oder überhaupt nicht erwähnt. In der Geschichte des Erzstifts Trier hat J. Marx das Gerichtswesen des Fürstentums bzw. des Oberamtes beschrieben. J. Dressler nennt es in seiner Geschichte der Trierer Gerichte von 1794 bis 1813 nur am Rande. Gerade in der letzten Zeit aber hat man sich von Seiten der Justiz sehr für die Geschichte der Gerichte interessiert; es sei hier nur an die Arbeiten von Wollfram und Klein über das Oberlandesgericht Köln und die Festschriften der Oberlandesgerichte Zweibrücken und Koblenz erinnert.

Das Land- und Obergericht der Abtei Prüm
Schon sehr früh war Prüm Sitz einer gewissen Gerichtsbarkeit, denn in fränkischer Zeit war der Grundherrliche Besitz der Kirche durch Immunitätsprivilegien befreit. Am 03.08.763 erteilte König Pippin der Abtei, die 721 von der Großmutter seiner Gemahlin gegründet und von ihm selbst 752 neu gegründet worden war, das Vorrecht der Befreiung ihrer Güter und Hörigen von der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Laufe der Zeit gingen weitere Rechte an den Abt über, so dass ihm schließlich wie den übrigen Reichsständen die Landeshoheit und die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zustand. Nach der Einverleibung des Fürstentums Prüm in das Kurfürstentum Trier 1576 hat Kurfürst Johann von Schönberg ein Landgericht für alle und jeden Untertanen der ganzen Abtei eingerichtet und demselben eine eigene Gerichtsordnung, die Untergerichtsordnung für die Ämter Prüm, Schönecken und Schönberg gegeben.

Das Friedensgericht und das Zuchtpolizeigericht 1794 - 1801
Die kurfürstliche bzw. Prümische Gerichtsbarkeit endete mit dem Jahre 1794: Zwischen dem 1.und 8. August rückten die französischen Revolutionstruppen in Prüm ein. Die Volksrepräsitanten, die die Moselarmee, zu der auch die Truppen in der Eifel gehörten, begleiteten, verordneten am 12.08.1794, dass die bisherige Verwaltung und die Zivilgerichtsbarkeit ihre Tätigkeit fortsetzen sollten, allerdings dürfte kein Urteil in Kriminalsachen ohne Mitwirkung der Generale oder Kommandanten gefällt werden. Diese vorläufige Verfügung hatte Gültigkeit bis zum 01.09.1796. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle Gerichte aufgelöst, die bisher im linksrheinischen Gebiet des Erzstiftes Trier gearbeitet hatten. Eine Ausnahme bildeten die Friedensgerichte. Diese waren durch das Gesetz vom 28.08.1790 in Frankreich eingeführt und 1794 auch für die besetzten Gebiete übernommen worden. Die Friedensgerichte hatten bis zum 04.01.1797 in den Kantonen ihre Arbeit auf zu nehmen: Im Prümer Raum wurden zwei Friedensgerichte eingerichtet, nämlich in Prüm und in Schönecken. Nach dem Frieden von Campo Formio wurde das Gebiet zwischen Maas, Rhein und Mosel neu organisiert und am 23.01.1798 in vier Departements aufgeteilt: Das Departement Rhein und Mosel (Koblenz), Roer oder Rur (Köln), Donnersberg (Mainz) und Saar (Trier).

Das Gericht 1. Instanz 1801 - 1813
Im Frieden von Luneville vom 09.02.1801 kam das linke Rheinufer endgütig an Frankreich. Damit wurde eine endgültige Neuordnung des Gerichtswesens notwendig. Eine Verordnung vom 01.09.1802 schuf an Orten, an denen bisher Zuchtpolizeigerichte bestanden hatten, also in Trier, Saarbrücken, Birkenfeld und Prüm, Gerichte 1. Instanz. Gegen die Zivilurteile der Tribunale 1. Instanz und der Handelsgerichte war bei Streitwerten von mehr als 1000 Franken die Berufung an den Appellationsgerichtshof in Trier zulässig.

Das Königliche Kreisgericht zu Prüm 1814 - 1819
Mit dem Beginn des Jahre 1814 endete die französische Verwaltung. Nach dem Abzug der Franzosen und dem Einmarsch der preußisch-bayrisch-österreichischen Truppen wurde das einheitliche Gebiet der vier rheinischen Departements zerrissen. Am 12.09.1814 errichtete man vier neue, von den früheren abweichende Departements: Das Rhein Moseldepartement umfasste jetzt die Kreise Koblenz, Bonn und Prüm, zum letzteren gehörten auch die vorher zum Trierer Arrondissement gehörenden Kantone Wittlich, Schweich und Pfalzel. Das Justizwesen blieb unverändert, und die Geschworenengerichte und Kriminalgerichte hielten zu den vorgeschriebenen Zeiten ihre Sitzungen. Auch nach dieser Reform blieb im ganzen Rheinland das französische Recht in Kraft, man ließ auch die französische Gerichtsordnung zunächst unangetastet. Die Tribunaux de premiere instance hießen fortan Kreisgerichte. Zum Appellationsgericht Trier gehörten die Kreisgerichte in Trier, Echternach, Kusel, St. Wendel, Saarbrücken, Simmern, Koblenz und Prüm.

Das Untersuchungsamt Prüm 1819 - 1836
An den bisherigen Sitzen der aufgehobenen und nicht als Landgerichte wieder hergestellten Kreisgerichte (Bonn, Krefeld, Malmedy, Mühlheim, Saarbrücken, Simmern und Prüm) wurden Untersuchungsrichter belassen, die dem zuständigen Landgericht unterstellt waren. Diesem Amt waren ein Landgerichtsrat als Untersuchungsrichter, ein Staatsprokurator als öffentlicher Kläger und ein Landgerichtssekretär als Protokollführer zugeteilt.

Das Königlich- Preußische Friedensgericht 1821 - 1877
Wie die französischen Gerichte 1. Instanz, so haben auch die Friedensgerichte nach 1814 weiter gearbeitet. Mit der Neueinteilung der Friedensgerichtsbezirke im Jahre 1821 fand die Reorganisation des rheinischen Justizwesens ihren Abschluss. Insgesamt wurden 121 Friedensgerichtsbezirke gebildet, die sich mit den landrätlichen Kreisen deckten, soweit nicht in größeren Stadt- und Landkreisen mehrere Friedensgerichte notwendig waren. So finden wir auch im Kreise Prüm, der mit 16,72 geografischen Quadratmeilen einer der größten Preußens war, zwei Friedensgerichtsbezirke, den von Prüm und den von Waxweiler. Die Zuständigkeit der Friedesgerichte wurde auf strafrechtlichem Gebiet durch Einbeziehung leichter Feld-, Forst- und Fischereivergehen, auf zivilrechtlichem Gebiet durch Erhöhung des zuständigkeitsbegrenzenden Streitwertes auf 100 Taler erweitert.

Das Königlich Preußische Amtsgericht 1877 - 1918
Das neue Deutsche Reich machte von dem ihm übertragenden weitreichenden Gesetzgebungstendenzen Gebrauch, um über die vom Deutschen und Norddeutschen Bund auf den Gebieten des Wechsel-, Handels- und Gewerberechts geschaffenen Ansätzen hinaus die deutsche Rechtseineinheit zu verwirklichen. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 21.01.1877 sollte die Gerichtsbarkeit durch Amtsgerichte und Land gerichte, durch Oberlandesgerichte und durch das Reichsgericht ausgeübt werden. An Stelle der 127 Friedensgerichte traten nun 108 Amtsgerichte mit insgesamt 171 Richtern und wesentlich erweiterten Zuständigkeiten. Für die Entscheidung in Strafsachen wurden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet für Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit der Landgerichte oder des Reichsgerichtes gehörten. Die Aufgaben des Amtsgerichtes wurden durch das Grundbuchamt zu Ende des 19ten Jahrhunderts erweitert.

Das preußische Amtsgericht 1918 - 1934
Im November 1918 brach das Kaiserreich zusammen. Die Kontinuität der Rechtspflege blieb jedoch gewahrt. Das Bild des Kaisers verschwand, und der Gerichtsschreiber zog auf seinen Formularen des Königlich-Preußischen-Amtsgerichtes einen Strich durch das Wort Königlich. Über der Türe des Prümer Gerichtes wurde in Stein gehauen: Preußisches Amtsgericht, was aber, so scheint es, leicht zu übersehen war; denn vorsichtshalber brachte man auf jeder Türhälfte noch einmal das Preußische Amtsgericht an. Während der Rheinlandbesetzung kam es zu keinen grundsätzlichen Änderungen. Die deutschen Gerichte übten nach dem Rheinlandabkommen weiter die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Streitigkeiten und in Strafsachen aus.

Das Amtsgericht Prüm 1934 - 1939
Während bisher die Gerichtsbarkeit bei den Ländern gelegen hatte, wurde sie nun durch das Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege vom 16.02.1934 auf das Reich übertragen. Im Juli 1936 wurde das Entschuldungsamt errichtet; die Arbeit des Arbeitsgerichtes wurde nach 1934 fortgesetzt.

Das Amtsgericht Prüm während des Zweiten Weltkrieges
Der Kriegsbeginn leitete eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechtspflege ein; was zuletzt übrig blieb, war ein Torso der Gerichtsverfassung. Schon die 1. Vereinfachungsverordnung vom 01.09.1939 beseitigte die Mitwirkung der Schöffen, Geschworenen und Handelsrichter. Die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Amtsgerichtes in vermögensrechtlichen Dingen wurde von 500 RM auf 1.500,- RM erhöht. Die Amtsgerichte konnten Verfahren nach freiem Ermessen bestimmen. Die Arbeit des Prümer Amtsgerichtes wurde in den Jahren 1939 bis 1945 aus verschiedenen Gründen erschwert. Ein Grund war der dauernde Wechsel der Richter und Hilfsrichter. Am 15.09.1944 standen die Spitzen der amerikanischen Truppen kaum 5 km nördlich von Prüm. Am 18.09.1944 verließ Amtsgerichtsrat Kiefer die Stadt und begab sich nach Kirchen an der Sieg, wo er die Leitung des dortigen Amtsgerichts übernahm. In den Prümer Aktenbeständen befindet sich ein Schreiben vom 25.10.1944 an den aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts Prüm in Hillesheim, das am 30.10.1944 vorgelegt, später in Prüm am 16.02.1946 abgezeichnet wurde. Von einer Verlegung des Prümer Gerichtes nach Hillesheim ist jedoch nichts bekannt. Im März 1945 rückten die Amerikaner in Kirchen ein; damit endete die Tätigkeit des Amtsgerichts Prüm.

Das Amtsgericht Prüm vom Kriegsende 1945 bis zur Verwaltungsvereinfachung 1966
Die Kapitulation am 08. Mai 1945 brachte einen völligen Stillstand der Rechtspflege, bis die Besatzungsbehörden den Wiederaufbau einleiteten. Schon am 30.08.1945 hatte man in Prüm mit der Sicherstellung des Aktenmaterials begonnen und die früheren Bediensteten aufgefordert, sich wieder zur Verfügung zu stellen. Das Kontrollratsgesetz vom 30.10.1945 setzte, was die Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte betraf, den Rechtszustand vom 30.01.1933 wieder in Kraft. Eine besondere Sorge bereitete das Prümer Grundbuch, das, vor dem Kriege 36 000 Blätter zählend, zum größten Teil zerstört worden war. Ein Fünftel etwa 7 200 Blätter konnten aus den Trümmern gerettet werden, während die Grundbuchakten restlos verloren waren. Bis 1953 wurde der Dienstbetrieb in mehreren gemieteten Räumlichkeiten in Prüm aufrecht erhalten, bis das Amtsgericht am 30.06.1953 in die wieder hergestellten Diensträume einziehen konnte. Mit dem 1. Landesgesetz  über  Verwaltungsvereinfachung wurde das Amtsgericht Waxweiler aufgelöst. Die Bediensteten wurden vom Amtsgericht Prüm 1966 übernommen. Der Bezirk umfasste nunmehr das Gebiet des alten Kreises Prüm mit etwa 40.000 Einwohnern. Bis auf wenige Aufgaben, die dem Amtsgericht Bitburg zugewiesen wurden: Registersachen, Zwangsversteigerungssachen, Schöffengericht, nahm nunmehr das Amtsgericht Prüm alle gerichtlichen Angelegenheiten in diesem Gebiet wahr.

Das Amtsgericht Prüm 1969 - heute
1969 begann man mit dem Neubau eines Behördenhauses im Prümtal, das am 20. März 1972 von den 3 Behörden Amtsgericht, Kataster- und Vermessungsamt und dem damaligen Gesundheitsamt Prüm (jetzt Nebenstelle der Kreisverwaltung Bitburg - Prüm) bezogen wurde. Die Diensträume des Amtsgerichts und des Katasteramtes gingen an das Regino Gymnasium über. Die Hausverwaltung des Behördenhauses obliegt dem Amtsgericht. Anfang der 1970er Jahre wurde das Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll (Landkreis Daun) dem Amtsgericht in Prüm zugeordnet. Heute präsentiert sich das Amtsgericht Prüm als moderne Dienstleistungsbehörde, die mit 3 Richtern und 23 Mitarbeitern den Anforderungen der Zeit gewachsen ist.